Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht
Disclaimer – wichtiger Hinweis
Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung dieser Orientierungshilfe übernimmt das VDI ZRE keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung der Nutzenden. Die hier auffindbaren Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar.
Allgemeines Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht
- Allgemeines Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht: Deutsche Ebene
- Allgemeines Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht: Europäische Ebene
Mit Klick auf die blauen Buttons können Sie zwischen der deutschen oder europäischen Rechtsebene wählen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die hier aufgeführten rechtlichen Regelungen in alphabetischer Reihenfolge sortiert.
Bitte beachten Sie, dass zu den genannten Normen eventuell untergesetzliche Regelungen sowie Detail-Regelungen im jeweiligen Länderrecht bzw. weitere Zuständigkeiten und Regelungen auf subbundesstaatlicher Ebene (z. B. Landkreise, Kommunen etc.) bestehen können.
Formulare zum Anzeige- und Erlaubnisverfahren nach Länderarbeitsgemeinschaft Gemeinsame Abfall DV-Systeme (GADSYS)
- Erstattung einer Anzeige Ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Beantragung einer Erlaubnis Ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Beantragung der Änderung einer bestehenden Erlaubnis
- Übersendung von Unterlagen zu einer Anzeige oder zu einem Antrag auf Erlaubnis bzw. zu einer bereits bestehenden Erlaubnis
Formulare zum Anzeige- und Erlaubnisverfahren
Weiterführende Informationssammlungen
Recht einzelner Stoffströme
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Es bestehen zu den genannten Normen eventuell untergesetzliche Regelungen sowie Detail-Regelungen im jeweiligen Länderrecht bzw. weitere Zuständigkeiten und Regelungen auf subbundesstaatlicher Ebene (z. B. Landkreise, Kommunen etc.).