Landeswohnraumförderungsprogramm - Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Barrierefreiheit | Erneuerbare Energien | Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: 06/2020
Die L-Bank fördert in Kooperation mit der KfW Bankengruppe Maßnahmen gemäß den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren", "Altersgerecht Umbauen" und "Erneuerbare Energien – Standard".
Wer wird gefördert?
- Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften
Was wird gefördert?
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus
- Einzel- oder kombinierte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
- Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts, altergerechtes Umbauen
- Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien
Was sind die Voraussetzungen?
- Nur Wohnobjekte in Baden-Württemberg
- Nur für die energetische Sanierung ist es wichtig dass der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2020 gestellt wurde
- Antragstellung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
Wie wird gefördert?
- Förderung in Form eines Darlehens
- Höhe der Darlehensbeträge abhängig von den Bedingungen des jeweiligen in Anspruch genommenen KfW-Programms
- Energetische Sanierung und/oder barrierereduzierender Umbau bestehender Wohnungen mit 3% Landeszuschuss gefördert
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
keine Angaben
Kontakt
L-Bank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. (07 21) 1 50-16 21, -18 36
Fax (07 21) 1 50-12 72
Weiterführende Informationen
Landeswohnraumförderungsprogramm - Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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