Energetische Modernisierung (A)
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: 06/2020
Die IFB Hamburg fördert Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an Mietwohngebäuden im Bestand.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer oder Erbbauberechtigte
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur energetischen Modernisierung
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Wohneigentum in Hamburg
- Erfüllen des Hamburger Energiepasses
- Qualitätssicherung Backstein und Energie
Wie wird gefördert?
- Bemessung der Höhe der Förderung nach dem erreichten energetischen Standard (Je größer die erzielte Energieeinsparung, desto höher die Förderung)
- Option einer Förderung mit Mietpreisbindung erhöht die Förderung um ca. 50 %
- Zusätzliche Zuschüsse u. a. für den Einbau von Lüftungsanlagen, die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen und den Erhalt sowie die Rekonstruktion von Backsteinfassaden
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
In der Regel sind alle Programme mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpartner:
Frau Gebhardt
Tel.: 040 24846 345
E-Mail: t.gebhardt@ifbhh.de
Frau Poth
040 24846 456
E-Mail: m.poth@ifbhh.de
Frau Rieckmann
040 24846 385
E-Mail: j.rieckmann@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Energetische Modernisierung (A)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
Follow us!