Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen
Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Hessen
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Stand: 06/2020
Die WI Bank Hessen unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes.
Wer wird gefördert?
- Städte in Hessen
- Gemeinden in Hessen
- Landkreise in Hessen
- kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen
Was wird gefördert?
- Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden von Kommunen, die der sozialen Infrastruktur dienen, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden
- Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards
- Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, innovative Pilotvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
- Die Finanzierung der Maßnahme insgesamt muss gesichert sein
- Gebäude weist energetisch nachteiligen Zustand auf:
1. Energieverbrauchswert (Heizenergieverbrauchskennwert) überschreitet den in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschriebenen Vergleichswert für den jeweiligen Gebäudetyp um mindestens 30 % (Anlage 2 der Bekanntmachung gemäß § 19, Abs. 4 EnEV)
2. Bauantrag für das Gebäude wurde vor dem 01.01.2002 gestellt, seitdem keine energetische Modernisierung
Wie wird gefördert?
- Variable Zuschusshöhe je nach Qualitätsstufe
- Bagatellgrenze: 50.000 €
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes Hessen und der gleichen Maßnahmen ist nicht zulässig
- Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes oder der EU ist möglich, wenn die Fördermittel 90% der Gesamt-Investitionskosten nach diesem Förderprogramm nicht übersteigen
Kontakt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
60297 Frankfurt
Ansprechpartner:
Heinz Gerlach
Tel.: 069 9132 2551
Fax: 069 9132 8 2551
Weiterführende Informationen
Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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