Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude (NEG)
Bestand/Neubau | Gewerbl. genutzte Gebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Niedersachsen
Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Stand: 06/2020
Die Bank fördert die Errichtung, den Ersterwerb und die Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Angehörige der Freien Berufe
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
- Unternehmen, die bestehende gewerbliche Gebäude erwerben (Ersterwerb)
Was wird gefördert?
- Energetische Sanierung (zu erreichender Standard: KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus Denkmal)
- Einzelmaßnahmen
- Neubau energieeffizienter Gebäude: KfW-Häuser 55 und 70
- Sonstige Maßnahmen, die zur Ausführung/Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme erforderlich sind
- Einbindung eines Sachverständigen
Was sind die Voraussetzungen?
- Gebäude müssen in Niedersachsen sein
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Wie wird gefördert?
- Förderung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten in Form eines Kredits
- Höhe des Kredits abhängig von der Art des Vorhabens; von 20.000 € bis 5 Mio. €
- Festlegung der Zinssätze individuell
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Die Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Förderung die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Kontakt
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (Bank)
Beratung
Tel.: 0511 30031 333
E-Mail: beratung@nbank.de
Weiterführende Informationen
Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude (NEG)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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