progres.nrw - Markteinführung
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Energieeffizienz | Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Bezirksregierung Arnsberg im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Stand: 06/2020
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfahlen fördert die Markteinführung von Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen insbesondere KMU in Nordrhein-Westfahlen
- Gemeinden, Gemeindeverbände, die als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, karikativen, sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit, als Teilnehmer des European Energy awards oder als Teil eines offiziellen Programms zur Aufstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes auftreten
Was wird gefördert?
- Wohnungslüftungsanlagen/-geräte mit Wärmerückgewinnung
- Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- Thermische Solaranlagen
- Photovoltaikanlagen (nur als Multiplikatoranlagen)
- Wasserkraftanlagen
- Wärmeübergabestationen/ Hausanschlüsse
- Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
- Hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung bis 20 kWel
- Besondere Energiespeichersysteme (basierend auf Wärme, Kälte, Gas)
- Wärmenetze, die aus KWK-Anlagen, industrieller Abwärme, Abfallverwertungsanlagen oder Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien aus Biomasse versorgt werden
- Wohngebäude im Passivhausstandard inkl. Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard inkl. Lüftungsanlagen
- Studien zum Thema rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen, an denen besonderes Landesinteresse besteht
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Realisierung des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen
- Keine Förderung von Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen sowie gesetzlich vorgeschriebene oder angeordnete Maßnahmen
Wie wird gefördert?
In Abhängigkeit von der Anlagenart und -größe werden gestaffelte Zuschüsse gewährt.
Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung:
• zentrale Lüftungsanlagen:
- Neubau: 1.000€ pro Haus bzw. Wohnung
- Bestand: 2.000€ pro Haus bzw. Wohnung
• zentrale Lüftungsanlagen:
- Neubau und Bestand: 200€ pro Gerät bzw. Gerätepaar und Wohnraum (max. 1.000€/WE)
Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme:
• max. 15% der förderfähigen Kosten (max. 100.000 €)
Thermische Solaranlagen:
• 90 € / m² (max. 1 Quadratmeter Kollektor pro 10 Quadratmeter beheizte Wohn-/Gewerbefläche)
elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage:
• 150€ pro kWh Speicherkapazität (max. 75.000 €)
Wasserkraftanlagen:
• Ermittlung der Förderhöhe durch Einzelfallprüfung
Wärmeübergabestationen:
• 1.000 € pro Anlage
Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage:
• Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 Euro Förderung
• Pelletkessel: 1.750 € Förderung
• Hybridkessel: 1.000 € Förderung
• Holzhackschnitzelkessel: 1.000 € Förderung
• Pelletöfen: 750 € Förderung
Wärme- und Kältespeicher:
• max. 25 % der förderfähigen Ausgaben
Wärme- und Kältenetze:
• max. 25 % der förderfähigen Ausgaben (max. 50.000 €)
• Zuwendung darf 15 % der Investitionskosten nicht unterschreiten
Oberflächennahe Geothermie:
• Erdwärmesonden:
-Neubau: 5 € /m
-Bestand: 10 € /m
• Erdwärmekollektor:
-Neubau: 3 € /m
-Bestand: 6 € /m
• Brunnenbohrung für Grundwasserwärmepumpen:
-Neubau und Bestandsbau: 1 € /L
Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen:
• Einfamilienhaus (EFH, DHH, RH): 4.700 €
• Mehrfamilienhaus: 3.400 € / WE
• Sonstige Gebäude: max. 25 % der förderfähigen Kosten
Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen:
• Einfamilienhaus (EFH, DHH, RH):
- Neubau: 3.700 €
- Bestand: 4.700 €
• Mehrfamilienhaus:
- Neubau: 2.700 €/WE
- Bestand: 3.400 € /WE
Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht:
• max. 70 % der förderfähigen Kosten
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Eine Kumulierung mit anderen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen ist nicht zulässig
- Einen Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Kontakt
Herr Burkhart von Reis
Abt. 6 - Bergbau und Energie in NRW
Bezirksregierung Arnsberg
Telefon: 02931 823636
Weiterführende Informationen
progres.nrw - Markteinführung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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