Mietwohnungsbau Aufzüge
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Brandenburg
Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand: 06/2020
Die ILB fördert Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit durch den Ein- und Anbau von Aufzügen mit gleichzeitiger Reduktion von Barrieren in Zugangsbereichen.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden
Was wird gefördert?
- Nachrüstung und Instandhaltung von Aufzügen
- Reduktion von Barrieren in Zugangsbereichen zu Wohnungen und Mietwohngebäuden und Instandhaltungsmaßnahmen
Was sind die Voraussetzungen?
- Lage in innerstädtischen Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten
- Lage in "Vorranggebieten Wohnen" und Konsolidierungsgebieten
- Mietpreis- und Belegungsbindung: 20 Jahre
- Ausstattung der Aufzüge mit dem Drei-Sinne-Prinzip
- Eigenleistung von mind. 15% der Gesamtkosten
Wie wird gefördert?
- Förderung in Form eines zinsfreien Darlehens mit einem Maximalbetrag von 25.000 € pro barrierefrei erschlossener Wohnung, höchstens 85 % der Kosten können gefördert werden.
Eine gleichzeitig Förderung mit ebenfalls förderfähigen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung ist möglich. Dabei ist die Höhe des Darlehens für die einzelnen Maßnahmen unabhängig voneinander. Das Darlehen wird über einen Zeitraum von 20 Jahren zinsfrei gewährt, die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 % jährlich.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Die Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich. Die Kombination mit Förderungen von Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung wird empfohlen.
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Tel.: 0331 660 1322
Fax: 0331 660 1491
E-Mail: immo-miete@ilb.de
Weiterführende Informationen
Mietwohnungsbau Aufzüge
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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