Eigentumsförderung - Menschen mit Behinderung
Bestand/Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: 06/2020
Die NRW.Bank fördert Maßnahmen zum Umbau oder Bau von Mietwohnraum, der für Menschen mit Behinderung geeignet ist.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Wohnwirtschaft
Was wird gefördert?
- Baumaßnahmen zur Errichtung behindertengerechter Mietwohnungen oder zum Umbau bestehender Mietwohnungen (z. B. Rampe, Hebeanlage, behindertengerechte Küche oder Bad)
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen im Mieterhaushalt
Wie wird gefördert?
- Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens
- Maximalbetrag vom Haushaltseinkommen abhängig
- Nur Abdeckung der Mehrkosten für die Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Der Zinssatz beträgt 0,5 % p. a. und die Tilgung 4% p. a. zuzüglich ersparter Zinsen
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Eine Kombination mit den Förderprogrammen "Mietwohnungen Neubau" und "Mietwohnungen Neuschaffung im Bestand" ist zulässig.
Kontakt
NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Service-Center
Tel.: 0211 91741 4500
Fax: 0211 91741 7832
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
Eigentumsförderung - Menschen mit Behinderung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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