Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Bestand/Neubau | Wohnheime | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Energieeffizienz | Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: 01/2019
Die NRW.Bank fördert bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Wohnplätzen oder Gemeinschaftsräumen für Menschen mit Behinderung sowohl im Neubau als auch im Bestand.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Wohnwirtschaft
- Unternehmen
- Öffentliche & gemeinnützige Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Errichtung neuer Wohnplätze oder Gemeinschaftsräumen für Menschen mit Behinderungen im Neubau oder durch Umbau bestehender Gebäude und Einrichtungen
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Barrierefreie Errichtung aller Wohnplätze
- Eigenleistung von 10% der Gesamtkosten
Wie wird gefördert?
- Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens
- Eigenmittel mind. 10 % der Gesamtkosten
- Höhe der Förderung abhängig von den jeweiligen durchgeführten Maßnahmen
- Zweckbindung von 20 Jahren
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Eine Zusatzförderung für die Neuerrichtung von Gebäuden mit Passivhausstandard ist möglich.
Kontakt
NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Service-Center
Tel.: 0211 91741 4500
Fax: 0211 91741 7832
E-Mail: info@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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