Bayerisches Energieforschungsprogramm
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bayern
Fördergeber: Wirtschaftsministerium Bayern (StMWi)
Stand: 06/2020
Das Wirtschaftsministerium Bayern fördert die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinsparmöglichkeiten in Form eines Zuschusses.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern
- Kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Forschung zu neuen Energie- und Energieeinspartechnologien
- Entwicklung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien
- Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien
Was sind die Voraussetzungen?
- Erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko bei der Durchführung vorhanden
- Vorhaben weist hohen Innovationsgehalt auf
- Durchführung des Vorhabens hauptsächlich in Bayern
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Antragstellung formgebunden, auf elektronischem Weg
Wie wird gefördert?
- Bis zu 50 % Zuschuss der förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe ist dabei vom Forschungvorhaben und der Unternehmensgröße abhängig
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Eine Kombination mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi),
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tele.: 089 2162 0
Fax: 089 2162 2760
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH,
Postfach 19 13
52425 Jülich
Tel.: 02461 61 4621
Fax: 02461 61 6999
Weiterführende Informationen
Bayerisches Energieforschungsprogramm
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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