IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (202)
Bestand | Alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Energieeffizienz | Bund
Fördergeber: KfW
Stand: 06/2020
Die KfW fördert Investitionen in die quartiersbezogene Wärme- und Kälteversorgung und die Wasserver- und Abwasserentsorgung.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
- Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modelle), deren Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht überschreitet
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Recht mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
Was wird gefördert?
- Wärme- und Kälteversorgung im Quartier
- Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier
- Klimafreundliche Mobilität im Quartier
- Schaffung und Ausweiten einer Grünen Infrastruktur
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Wie wird gefördert?
- Es können 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden
- Kredit max. 50 Mio. € pro Vorhaben
- Zinssatz: individuell für jeden Kunden
- Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre festgeschrieben
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn die Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer)
Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr
Weiterführende Informationen
IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (202)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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