Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Bestand | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Energieeffizienz | Bund
Fördergeber: KfW
Stand: 06/2021
Die KfW fördert Investitionen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier in Form eines Zuschusses.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
Was wird gefördert?
- Konzept für eine energetische Stadtsanierung im Quartier (Ausgangsanalyse, konkrete Maßnahmen, Kostenplanung, Zeitplan, Öffentlichkeitsarbeit, etc. )
- Kosten des Sanierungsmanagers (Umsetzung planen, Akteure vernetzten, Koordination, etc.)
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Wie wird gefördert?
- Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten
- Max. Zuschussbetrag für den Sanierungsmanager beträgt 210.000 € je Quartier, bei einem Förderzeitraum von max. 3 Jahren, bei einer Verlängerung auf bis zu 5 Jahre kann auf bis zu 350.000 Euro aufgestockt werden
- Zuschüsse unter 5.000 € werden nicht ausgezahlt
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Fördermitteln möglich. Aber nur, wenn die Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer)
Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr
Weiterführende Informationen
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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