IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (201)
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Energieeffizienz | Bund
Fördergeber: KfW
Stand: 06/2020
Die KfW fördert Investitionen in die quartiersbezogene Wärme- und Kälteversorgung und die Wasserver- und Abwasserentsorgung zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
Was wird gefördert?
- Neubau und Ausbau energieeffizienter Wärme- und Kälteversorgung
- Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier
- Klimafreundliche Mobilität im Quartier
- Schaffung und Ausweiten einer Grünen Infrastruktur
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Wie wird gefördert?
- 100 % der förderfähigen Maßnahmen können finanziert werden
- Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und wird tagesaktuell festgesetzt
-je nach Förderzweck sind 10 bis 40 % Tilgungszuschuss möglich
- Laufzeit bis zu 30 Jahre
- 10 Jahre Zinsbindung
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Fördermitteln möglich. Aber nur wenn die Summe aus Krediten und Zuschüssen nicht die Summe der Aufwendungen übersteigt.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer)
Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr
Weiterführende Informationen
IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (201)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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