Modernisierung von Mietwohnungen (753)
Bestand | Gewerbl. genutzte Gebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Stand: 06/2020
Die ISB Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von Mietwohnungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer von Mietwohnungen
- Dinglich Nutzungsberechtigte
Was wird gefördert?
- Modernisierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik
- Schaffung von Barrierefreiheit
- Nutzung erneuerbarer Energien als Heizung und Warmwasserlieferant
- Steigerung des Wohnkomforts
- Einsparung von Ressourcen (Wasser, Energieträger, etc.)
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Die Mieter des Mieteigentums müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten
Wie wird gefördert?
- Darlehenshöhe abhängig von der Fördermittelstufe und wird je Wohnfläche berechnet (zwischen 450 €/ m² -650 €/m²)
- Die Höhe des Darlehens wird begrenzt durch die Höhe der voraussichtlichen Kosten
- Förderbetrag richtet sich nach den Investitionskosten pro Wohnung, mindestens 5000 €, höchstens 100.000 € pro Wohnung
- Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
keine Angaben
Kontakt
Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Tel. (0 61 31) 61 72-19 91
Fax (0 61 31) 61 72-18 99
E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de
Weiterführende Informationen
Modernisierung von Mietwohnungen (753)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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