Erneuerbare Wärme- Fördermodul Bioenergieanlagen
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: 06/2020
Die IFB Hamburg fördert Investitionen in die energetische Nutzung von Biomasse zur Steigerung der Ressourceneffizienz.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermietung und keine Landwirtschaft)
- gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften
- freiberufliche Tätigkeit
- Landwirte
- Unternehmen
- Kommunen
Was wird gefördert?
- Vollautomatisch arbeitende heizungstechnische Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 KW zur energetischen Nutzung von Biomasse
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragsstellung vor Durchführung des Projektes
- freiwillige Maßnahme (dürfen nicht ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dienen)
- Bei Neubauten dürfen die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle nicht höher sein, als bei einem KfW-Effizienzhaus 55
- Die Anlagen müssen den technischen Mindestanforderungen genügen
Wie wird gefördert?
Bei Biomasse-Verbrennungsanlagen bis 500kw:
- 45 € je kW Nennwärmeleistung
- die Förderquote darf den festgelegten Maximalwert nach Artikel 41 AGVO nicht überschreiten
Bei Biomasse-Verbrennungsanlagen über 500kW und anderen Bioenergieanlagen:
- Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall festgelegt
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig.
Die Anlagen für den jedoch nicht nach dem Kräft-Wärme-Kopplungsgesetz oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden.
Kontakt
Anja Bartsch
040/248 46-129
a.bartsch@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Wärme- Fördermodul Bioenergieanlagen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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