Erneuerbare Wärme- Fördermodul Geothermie sowie Wärme aus Abwasser
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: 06/2020
Die IFB Hamburg fördert Investitionen in Anlagen zur Nutzung der Geothermie und zur Nutzung von Wärme aus Abwasser
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermietung und keine Landwirtschaft)
- gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften
- freiberufliche Tätigkeit
- Landwirte
- Unternehmen
- Kommunen
Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von:
- Anlagen zu Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400m Tiefe, Erdwärmekollektoren)
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragsstellung vor Durchführung des Projektes
- freiwillige Maßnahme (dürfen nicht ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dienen)
- Bei Neubauten dürfen die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle nicht höher sein, als bei einem KfW-Effizienzhaus 55
- Wärmepumpen werden nicht gefördert (werden in einem separaten Modul gefördert)
- Anlagen die der Auskopplung von Wärme aus gewerblichen oder industriellen Prozessen dienen werden ebenfalls nicht gefördert
Wie wird gefördert?
- Anlagen zur Nutzung der Oberflächennahen Geothermie werden mit 15% der notwendigen Investitionskosten bezuschusst
- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser werden mit 20 % der notwendigen Investitionskosten bezuschusst
- Die Förderung der Nutzung der Tiefengeothermie wird nachrangig in Bezug auf eine obligatorisch einzusetzende Bundesförderung festgelegt, Die maximale Zuschusshöhe wird auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung festgelegt
- Insgesamt darf die Förderhöhe 45 % (bei kleinen Unternehmen 65 %, bei mittleren 55 %) nicht überschreiten
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig
Kontakt
Anja Bartsch
040/248 46-129
a.bartsch@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Wärme- Fördermodul Geothermie sowie Wärme aus Abwasser
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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