Erneuerbare Wärme- Fördermodul Wärmeverteilnetze
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: 06/2020
Die IFB Hamburg fördert Investitionen in Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung zu Erneuerbaren Energien dienen
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermietung und keine Landwirtschaft)
- gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften
- freiberufliche Tätigkeit
- Landwirte
- Unternehmen
- Kommunen
Was wird gefördert?
- Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme dienen
- in dem Zusammenhang: Hausübergabestationen, externe Planungsleistungen, Nebenanlagen zur Einbindung und Verteilung, Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung, notwendige bauliche Maßnahme
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragsstellung vor Durchführung des Projektes
- Bei ausschließlicher Versorgung von Neubauten dürfen bei diesen die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle nicht höher sein, als bei einem KfW-Effizienzhaus 55
- Keine Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Mit der Antragstellung muss ein energetisches Konzept einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt werden.
- Bei Neubau und Erweiterung von Netzen dürfen die Wärmeverluste der Wärmeverteilung nicht höher als 10 % der eingespeisten Wärme sein, zudem muss die eingespeiste Wärme zu mindestens 60% aus Erneuerbaren Energien oder nicht vermeidbarer Abwärme oder zu mindestens 50 % aus einer Kombination dieser Quellen mit Wärme aus hocheffizienten KWK-Anlagen (Anforderungen sh. Richtlinie) stammen
- Bei der Modernisierung von Wärmeverteilnetzen muss die eingespeiste Wärme zu mindesten 50 % aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder einer Kombination dieser Welle mit Wärme aus hocheffizienten KWK-Anlagen stammen, die aus fossilen Brennstoffen stammende Energie muss um mindestens 10 % reduziert werden
Wie wird gefördert?
Neubau und Erweiterung von Wärmeverteilnetzen:
- Bis zu 80% der notwendigen Investitionskosten
Modernisierung von Wärmeverteilnetzen:
- bis zu 20 % der notwendigen Investitionskosten
Insgesamt darf der Gesamte Förderbetrag für das Netz nicht höher sein, als die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und dem Betriebsgewinn aus dem Wärmenetz
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig
Kontakt
Anja Bartsch
040/248 46-129
a.bartsch@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Wärme- Fördermodul Wärmeverteilnetze
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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