Zukunft Bau - Forschungsförderung
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Fördergeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Stand: 06/2020
Das BMI fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Erkenntnisse, Strategien, Konzepte, Verfahren, Techniken und Materialien für eine zukunftsweisende und nachhaltige Entwicklung von Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft generieren.
Wer wird gefördert?
- alle natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit Forschung und Entwicklung in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft befassen
- Unternehmen
- Forschungseinrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Hochschulen
- öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
- Durchführbarkeitsstudien
- Zuwendungsempfänger
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Durchführung des Vorhabens
- Keine reinen Investitionsvorhaben
- Keine Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben
- Umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand des Wissens und der Technik müssen als Ausgangssituation des Vorhabens im Antrag dargelegt werden
Wie wird gefördert?
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten für Grundlagenforschung
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten für industrielle Forschung
- bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien
Die Förderquoten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können unter bestimmten Umständen auf maximal 80 % erhöht werden (z. B. für KMU)
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Kontakt
Weiterführende Informationen
Zukunft Bau - Forschungsförderung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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