Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Bestand/Neubau | Gewerbl. genutzte Gebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand: 07/2021
Das durch den Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) geförderte Programm des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern fördert Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien.
Wer wird gefördert?
- Gewerbliche Unternehmen
- Genossenschaften
- Contracting-Unternehmen
- Vereine
- Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung
Was wird gefördert?
Investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen u. a.:
- Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz
- Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien
- Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
- Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Planungsleistungen
Was sind die Voraussetzungen?
- Maßnahmen müssen über den gesetzlichen Standard hinausgehen
- Zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 20.000 € (bei Vorplanungsstudien und Planungsleistungen 5.000€ ) betragen
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Mindestens 5 Jahre Zweckbindungsfrist
- Projektausführung in Mecklenburg-Vorpommern
Wie wird gefördert?
- Bis zu 20 % bei Investitionen in oberflächennaher Geothermie
- bis zu 30 % der förderfähigen Kosten für Energieeffizienzmaßnahmen bei baulichen Investitionen, Prozessen und Anlagen, Abwärmenutzung und LED-Beleuchtung, sowie für Wärmenetze, Biomasseheizung, Solarthermie, ORC-Technik in Verbindung mit regenerativ erzeugter Energie, Tiefengeothermie, Studien sowie Wasserstoff-Infrastruktur, Stromspeicher und Elektromobilität auf Basis erneuerbarer Energien
- Bis zu 40 % für Wärme-/Kältespeicher
- Zusätzlicher Bonus von 10 % für mittlere und 20 % für kleine Unternehmen
- Unter Umständen ein maßnahmespezifischer Bonus von 5 % bei Energieeffizienzprojekten und 10 % bei allen anderen Projekten
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, wenn die Höchstgrenze dabei nicht überschritten wird
Kontakt
Jördis Mannheim
Telefon: 0385 6363-1434
Christoph Papenfuß
Telefon: 0385 6363-1231
Weiterführende Informationen
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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