Horizont Europa
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Nachhaltiges/CO²-neutrales Bauen | Erneuerbare Energien | Bund
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung, NKS
Stand: 07/2021
Das neue EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa (2021-2027)" fördert als Folgeprogramm von „Horizont 2020“ weiterhin Forschungen und Entwicklungen im Kontext der politischen Ziele der Europäischen Union. Dabei sind Themen wie Energie, Klimaschutz und Ressourceneffizienz wichtige Themen.
Wer wird gefördert?
- Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstitute
- Unternehmen
- Interessenorganisationen
- Städte und Gemeinden
- andere Rechtspersonen eines EU-Mitgliedstaats, eines assoziierten Staats oder Drittlandes
Was wird gefördert?
- Es können für verschiedene Themen und Ausschreibungen Förderungen beantragt werden. Dabei existieren verschiedene Förderinstrumente, die sich in verschiedenen Ausschreibungen wiederfinden
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Projektbeginn
- Es müssen sich mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten und/oder assoziierten Staaten zu einem Konsortium zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag einreichen. Ausnahmen können hier ggf. für Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen gemacht werden:
Wie wird gefördert?
- Die Höhe der Förderung variiert je nach Ausschreibung
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Keine Angaben
Kontakt
NKS - Nationale Kontaktstellen
Hotline/ Erstinformation
DLR Projektträger, EU-Büro des BMBF
0228 3821-2020
Weiterführende Informationen
Horizont Europa
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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