Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) 4.Heizungsoptimierung - Kredit
Bestand | Wohngebäude | Nichtwohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Bund
Fördergeber: KfW
Stand: 06/2021
Die KfW unterstützt Investitionen zur Optimierung von Heizungssystemen wie zum Beispiel den Austausch von modernen und energieeffizienten Heizungspumpen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände)
- gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen)
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften)
Was wird gefördert?
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- der Austausch von Heizungspumpen, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder auf dem Gebäudegrundstück
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Der Einbau und Austausch von Wärmeerzeugern werden nicht gefördert
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme (dafür wird die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) gefordert)
- Förderung nur, wenn das energetische Niveau des Gebäudes mit der Baumaßnahme verbessert wird
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs (Ist dies nicht möglich, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.)
- Baumaßnahme muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
- Investition muss mindestens 300€ (brutto) betragen
- Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden (kein Doppelantrag)
Wie wird gefördert?
Für Wohngebäude:
- 100% Finanzierung der förderfähigen Kosten
- Laufzeit von bis zu 10, 20 und 30 Jahren (mind. 4 Jahre) mit 2- 5 tilgungsfreien Jahren
- Tilgungszuschuss von 20 %
- förderfähige Ausgaben sind auf max. 60.000€ pro Wohneinheit begrenzt
Für Nichtwohngebäude:
- 100% Finanzierung der förderfähigen Kosten
- Laufzeit von bis zu 5, 10, 20 und 30 Jahren (mind. 4 Jahre) mit 1- 5 tilgungsfreien Jahren
- Tilgungszuschuss von 20 %
- die förderfähigen Ausgaben sind auf max. 1000€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 15 Mio.€ begrenzt
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig
- Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz möglich
- Kombination mit einer Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich
- die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden
- Falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten wird, müssen die darüberhinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalten, wieder zurückerstattet werden
Kontakt
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Telefon: 069 7431-0
Fax: 069 7431-2944
Weiterführende Informationen
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) 4.Heizungsoptimierung - Kredit
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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