Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) 5.Fachplanung und Baubegleitung - Kredit
Bestand | Wohngebäude | Nichtwohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Bund
Fördergeber: KfW
Stand: 06/2021
Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände)
- gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen)
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften)
Was wird gefördert?
- energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für die Umsetzung folgender Einzelmaßnahmen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (Außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Hierzu zählen auch zur Bestandsaufnahme oder zur Qualitätssicherung durchgeführte Infrarot-Thermografie-Aufnahmen und Luftdichtheitsmessungen
Was sind die Voraussetzungen?
- Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit den Einzelmaßnahmen des BEG (Einzelmaßnahmen, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungstechnik, Heizungsoptimierung) beantragt werden. (keine Fördermittelberatung)
- Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden (kein Doppelantrag)
- Förderung nur möglich, wenn die Leistungen durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich zu diesem beauftragten Dritten erbracht werden. Wird ein Dritter beauftragt, sind die erbrachten Leistungen durch einen EE-Experten auf Richtigkeit zu prüfen.
Wie wird gefördert?
Für Wohngebäude:
- 100% Finanzierung der förderfähigen Kosten
- Laufzeit von bis zu 10, 20 und 30 Jahren (mind. 4 Jahre) mit 2- 5 tilgungsfreien Jahren
- für Ein- und Zweifamilienhäuser: max. 5.000€ pro Kalenderjahr
- für Mehrfamilienhäuser: max. 2.000€ pro Wohneinheit und insgesamt max. 20.000€ pro Zuwendungsbescheid
Für Nichtwohngebäude:
- 100% Finanzierung der förderfähigen Kosten
- Laufzeit von bis zu 5, 10, 20 und 30 Jahren (mind. 4 Jahre) mit 1- 5 tilgungsfreien Jahren
- max. 5€ pro m2 Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 20.000€ pro Zuwendungsbescheid begrenzt
Tilgungszuschuss für Wohngebäude und Nichtwohngebäude: 50%
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig
- Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz möglich
- Kombination mit einer Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich
- die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden
- Falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten wird, müssen die darüberhinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalten, wieder zurückerstattet werden
Kontakt
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Telefon: 069 7431-0
Fax: 069 7431-2944
Weiterführende Informationen
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) 5.Fachplanung und Baubegleitung - Kredit
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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