Speicher 2021
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Energieeffizienz | Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: 06/2021
Zur effizienteren Nutzung von Solarenergie unterstützt die SAB Investitionen in Strom- und Wärmespeicher für PV-Anlagen.
Wer wird gefördert?
- natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (einschließlich deren Zusammenschlüsse, sowie Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen, auf denen das beantragte Vorhaben realisiert werden soll)
Was wird gefördert?
- stationäre Stromspeicher (auch in Verbindung mit ortsfester Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge)
- Wärmespeicher
- Kombinationen aus Strom- und Wärmespeichern
Was sind die Voraussetzungen?
- Vorhaben muss in Sachsen ausgeführt werden
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Einsatz des Wärme- bzw. Stromspeichers ist in der fünfjährigen Zweckbindungsfrist zu gewährleisten
- bestimmte technische Anforderungen für den Stromspeicher, den Wärmespeicher sowie für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge müssen erfüllt sein
- Mindestinvestitionsvolumen muss mind. 2.500€ betragen
Wie wird gefördert?
- Stromspeicher: Sockelbetrag in Höhe von 500€, danach 200€/kWh
- Wärmespeicher: 250€ pro Kubikmeter Wasseräquivalent
- Stromspeicher mit Verknüpfung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: 400€ pro Ladepunkt AC (Wechselstrom) und 1.500€ pro Ladepunkt DC (Gleichstrom)
- max. Förderhöhe für Strom- und Wärmespeicher: 50.000€
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Eine Kombination mit anderen gleichartigen Förderprogrammen ist nicht möglich
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Sitz: Leipzig
Geschäftsadresse:
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel: 0351 4910-0
Fax: 0351 4910-4000
E-Mail: servicecenter[at]sab.sachsen.de
Weiterführende Informationen
Speicher 2021
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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