Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss
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Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Stand: 07/2021
Das Programm "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft" fördert Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärmetechnologien in der Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
- private Unternehmen
- kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- Cantractoren
Was wird gefördert?
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Elektrische Motoren und Antriebe, Ventilatoren
- hocheffiziente Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung
- Wärmerückgewinnung aus Abwässern
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Überwachung
Modul 3 -Mess-, Steuer-und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
- Monitoring-Systeme
- die effiziente Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Energiemanagement-Software inkl. Schulungskosten
- Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-und Regelungstechnik
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
- energetische Optimierung von Produktionsprozessen
Abwärmenutzung
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Maßnahme muss freiwillig sein
- Bauliche Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie eine unmittelbare Energieeinsparungen in Prozessen bewirken
- Maßnahmen müssen nach Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
Wie wird gefördert?
Modul 1:
- 30% der förderfähigen Kosten
- Zusätzlicher Bonus von 10% für KMU
Modul 2:
- 45% der förderfähigen Kosten
- Zusätzlicher Bonus von 10% für KMU
Modul 3:
-30% der förderfähigen Kosten
- Zusätzlicher Bonus von 10% für KMU
Modul 4:
- 30% der förderfähigen Kosten (max. 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2)
- Zusätzlicher Bonus von 10% für KMU (max. 700 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2)
- Pro Vorhaben gilt für die Module 2 bis 4 ein Höchstbetrag von maximal 10 Mio. Euro
- Die Förderung im Modul 1 ist auf maximal 200.000 Euro je Vorhaben begrenzt
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frankfurter Str. 29 - 3565760 Eschborn
http://www.bafa.de/Referat:513
E-Mail:eew@bafa.bund.de
Tel:+49(0)6196 908-1883
Weiterführende Informationen
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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