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Altersgerecht Umbauen
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Bund
Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand
Mai 2022
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert bundesweite Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit und des Einbruchschutzes im Bestand.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen (Eigentümer*innen und Mieter*innen, unabhängig vom Alter).
- Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Bauträger und Wohnungsunternehmen.
- Wohnungsgenossenschaften.
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
- Barrierefreie Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen.
- Barrierefreier Eingangsbereich und Wohnungszugang.
- Barrierefreie vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden.
- Anpassung der Raumgeometrie.
- Maßnahmen an Sanitärräumen.
- Sicherheit, Orientierung und Kommunikation.
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen.
- Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden.
- Umwidmung, Wohnflächenerweiterung oder -teilung.
- Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Maßnahmen entsprechen den technischen Mindestanforderungen.
- Durchführung der Maßnahmen von Fachunternehmen.
Wie wird gefördert?
- Förderung als zinsgünstiger Kredit (ab 1,38 % effektiver Jahreszins).
- Laufzeit bis zu 30 Jahren.
- Max. Darlehenssumme von 50.000 € pro Wohneinheit.
- 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich (sofern Summe der förderfähigen Kosten nicht überschreitet).
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0 (+49) 800 539 9002
E-Mail: info@kfw.de
Weiterführende Informationen
Altersgerecht Umbauen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.