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Altersgerecht Umbauen

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert bundesweite Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit und des Einbruchschutzes im Bestand.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen (Eigentümer/­innen und Mieter/­innen, unab­hängig vom Alter)
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften
  • Bauträger und Wohnungs­unternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

  • barrierefreie Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • barrierefreier Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • barrierefreie vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
  • Anpassung der Raumgeometrie
  • Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Sicherheit, Orientierung und Kommunikation
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
  • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden
  • Umwidmung, Wohnflächenerweiterung oder -teilung
  • Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Maßnahmen entsprechen den technischen Mindestanforderungen
  • Durchführung der Maßnahmen von Fachunternehmen

Wie wird gefördert?

  • Förderung als zinsgünstiger Kredit (ab 1,38% effektiver Jahreszins)
  • Laufzeit bis zu 30 Jahren
  • max. Darlehenssumme von 50.000 € pro Wohneinheit
  • 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich (sofern Summe der förderfähigen Kosten nicht überschreitet)

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

 

Tel.: 0 (+49) 800 539 9002
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

Weiterführende Informationen

Altersgerecht Umbauen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.