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Übersicht
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Barrierefreiheit | Hessen
Fördergeber
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand
Mai 2022
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen fördert den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
- Selbstnutzende Eigentümer (bzw. Eigentum wird von Angehörigen genutzt).
Was wird gefördert?
- Umbau zu behindertengerechten Wohnungen bei selbstgenutztem Wohneigentum.
- Vorrangige Förderung von Maßnahmen nach DIN 18040 Teil 2.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Selbstgenutzter Wohnraum.
- Gebäudestandort in Hessen.
- Umbau der Wohnung hat den Bedürfnissen der behinderten Person zu entsprechen, welche die Wohnung nutzt.
- Nicht förderfähig sind Maßnahmen unter 1.500 € und Eigenleistungen.
Wie wird gefördert?
Bezuschussung von förderfähige Maßnahmen bis zu 50 %, wobei folgende Obergrenzen gelten:
- Um-/Einbau Bad oder Küche: 5.500 €.
- Lift-/Aufzugseinbau: 6.500 €.
- Weitere förderfähige Einzelmaßnahmen: 3.000 €.
- Maximal bis zu 30.000 € je Wohneinheit förderfähig.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Keine Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich.
Kontakt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kaiserleistraße 29 - 35
63067 Offenbach am Main
Tel: 0 (+49) 69 9132-03
Fax: 0 (+49) 69 9132-4636
Weiterführende Informationen
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.