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Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Barrierefreiheit | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Mai 2022

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen fördert den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum.

Wer wird gefördert?

  • selbstnutzende Eigentümer (bzw. Eigentum wird von Angehörigen genutzt)

Was wird gefördert?

  • Umbau zu behindertengerechten Wohnungen bei selbstgenutztem Wohneigentum
  • vorrangige Förderung von Maßnahmen nach DIN 18040 Teil 2

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • selbstgenutzter Wohnraum
  • Gebäudestandort in Hessen
  • Umbau der Wohnung hat den Bedürfnissen der behinderten Person zu entsprechen, welche die Wohnung nutzt
  • nicht förderfähig sind Maßnahmen unter 1.500 € und Eigenleistungen

Wie wird gefördert?

Bezuschussung von förderfähige Maßnahmen bis zu 50 %, wobei folgende Obergrenzen gelten:

  • Um-/Einbau Bad oder Küche: 5.500 €
  • Lift-/Aufzugseinbau: 6.500 €
  • weitere förderfähige Einzelmaßnahmen: 3.000 €
  • maximal bis zu 30.000 € je Wohneinheit förderfähig

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • keine Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kaiserleistraße 29 - 35

63067 Offenbach am Main

 

Tel: 0 (+49) 69 9132-03

Fax: 0 (+49) 69 9132-4636

Weiterführende Informationen

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.