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Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Barrierefreiheit | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Mai 2022

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen fördert den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum.

Wer wird gefördert?

  • Selbstnutzende Eigentümer (bzw. Eigentum wird von Angehörigen genutzt).

Was wird gefördert?

  • Umbau zu behindertengerechten Wohnungen bei selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Vorrangige Förderung von Maßnahmen nach DIN 18040 Teil 2.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
  • Selbstgenutzter Wohnraum.
  • Gebäudestandort in Hessen.
  • Umbau der Wohnung hat den Bedürfnissen der behinderten Person zu entsprechen, welche die Wohnung nutzt.
  • Nicht förderfähig sind Maßnahmen unter 1.500 € und Eigenleistungen.

Wie wird gefördert?

Bezuschussung von förderfähige Maßnahmen bis zu 50 %, wobei folgende Obergrenzen gelten:

  • Um-/Einbau Bad oder Küche: 5.500 €.
  • Lift-/Aufzugseinbau: 6.500 €.
  • Weitere förderfähige Einzelmaßnahmen: 3.000 €.
  • Maximal bis zu 30.000 € je Wohneinheit förderfähig.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Keine Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich.

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kaiserleistraße 29 - 35

63067 Offenbach am Main
 

Tel: 0 (+49) 69 9132-03

Fax: 0 (+49) 69 9132-4636

Weiterführende Informationen

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.