Beratung der IB.SH Energieagentur
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | nachhaltiges Bauen | Schleswig-Holstein
Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Worüber wird informiert?
- Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung.
- Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierungen unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon: 0 (+49) 431 9905-0
Telefax: 0 (+49) 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
Weiterführende Informationen
Beratung der IB.SH Energieagentur
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.