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Übersicht
Beratungsgutschein E-Bus
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | | Baden-Württemberg
Fördergeber
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand
Januar 2024
Das Land möchte die CO2-mindernde Nutzung klimafreundlicher Antriebstechnologien fördern und den CO2- und Schadstoffausstoß im Verkehrssektor senken. Der Beratungsgutschein E-Bus hilft Verkehrsunternehmen beim Umstieg auf alternative Antriebstechnologien im öffentlichen Personennahverkehr.
Wer wird gefördert?
- Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
- Beratung zum Umstieg auf elektrisch betriebene Busse durch ein ÖPNV-Consulting-Unternehmen.
Was sind die Voraussetzungen?
- Gilt für Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, das die Beratung bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Thema Umstieg auf elektrische Busse nachweisen kann.
- Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 € netto durchkönnen durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
- Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01.09.2018.
Wie wird gefördert?
- Es wird ein Beratungsgutschein E-Bus als Festbetrag in Form eines Zuschusses ausgegeben.
- Die Förderung beträgt pauschal 2.500 € für ein Beratungsgespräch bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
E-Mail: info@l-bank.de
Weiterführende Informationen
Beratungsgutschein E-Bus
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.