Brandenburg Kredit - Energieeffizienter Wohnungsbau
Bestand/Neubau | Wohngebäude | Zusätzlicher Tilgungszuschuss | Energieeffizienz | Brandenburg
Ziel ist die Förderung von energieeffizienten Wohnungsbaumaßnahmen im Land Brandenburg. Der Brandenburg-Kredit unterstützt die Klimaschutzpolitik von Land und Bund. Er befördert den Stadtumbauprozess und leistet einen Beitrag zur Sicherung des Brandenburger Wohnungsbestands.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Wohnungsgesellschaften.
- Wohnungsgenossenschaften.
- Private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Was wird gefördert?
- Energieeffizienten Maßnahmen bzw. Maßnahmen des Neubaus.
- Umnutzung und der Sanierung von Mietwohnraum zur Erreichung von Effizienzhausstandards.
Was sind die Voraussetzungen?
Nicht gefördert werden können,
- Wohn-, Alten- und Pflegeheime.
- Ferien- und Wochenendhäuser-
- Umschuldungen/Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Wie wird gefördert?
Siehe diesenLink.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Ansprechpersonen
Carolin Kensy
Tel: 0 (+49) 331 660-1612
Fax: 0 (+49) 331 660-61612
Beeke Vollmer
Tel: 0 (+49) 331 660-1219
Fax: 0 (+49) 331 660-61219
Weiterführende Informationen
Brandenburg Kredit - Energieeffizienter Wohnungsbau
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.