Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert unteranderem KMU bei der Inanspruchnahme von Energieberatungen.
Förderung ist in drei Fördermodulen aufgeteilt:
1. Energieaudit nach DIN EN 16247
2. Energieberatung nach DIN V 18599 (umfasst energetisches Sanierungskonzept)
Grundsätzlicher Fördersatz 80 % des förderfähigen Beratungshonorars.
Je nach Nettogrundfläche unterscheidet sich die Höchstgrenze:
3. Contracting-Orientierungsberatung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-1880
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@ bafa.bund.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.