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Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert unteranderem KMU bei der Inanspruchnahme von Energieberatungen.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • Kommunale Zweckverbänd
  • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften
  • Soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen
  • freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

 

  • KMU mit Sitz in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und weniger als einen Jahresumsatz von 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro haben
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch im Jahr höchstens 500.000 KWh beträgt

Was wird gefördert?

Förderung ist in drei Fördermodulen aufgeteilt:

  1. Energieaudit nach DIN EN 16247
  2. Energieberatung nach DIN V 18599 (umfasst energetisches Sanierungskonzept)
  3. Contracting-Orientierungsberatung

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen, d.h. vor dem Vertragsabschluss mit einem Energieberater

Wie wird gefördert?

1. Energieaudit nach DIN EN 16247

  • grundsätzlicher Fördersatz 80 % des förderfähigen Beratungshonorars
  • bei jährlichen Energiekosten des Antragstellers über 10.000 € (netto): max. 6.000 €
  • bei jährlichen Energiekosten des Antragstellers unter 10.000 € (netto): max. 1.200 €

 

2. Energieberatung nach DIN V 18599 (umfasst energetisches Sanierungskonzept)

  • grundsätzlicher Fördersatz 80 % des förderfähigen Beratungshonorars
  • je nach Nettogrundfläche unterscheidet sich die Höchstgrenze:
  • Nettogrundfläche unter 200 m²: max. Zuschuss von 1.700 €
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: max. Zuschuss von 5.000 €
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m²: max. Zuschuss von 8.000 €

 

3. Contracting-Orientierungsberatung

  • grundsätzlicher Fördersatz 80 % des förderfähigen Beratungshonorars
  • bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000 € (netto), liegt die max. Förderung bei 7.000 €
  • übersteigen die jährlichen Energiekosten des Antragstellers die 300.000 € (netto), liegt die Höchstgrenze bei max. 10.000 €

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Förderung ist nicht kombinierbar mit öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme des  Bundes für dieselbe Maßnahme
  • eine Kumulierung mit Mitteln anderer Beratungsprogramme als denen des Bundes ist möglich, wobei die gesamten Fördermittel 90% der förderfähigen Kosten nicht überschreiten darf

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1880
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.