Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden als Zuschussvariante.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Freiberuflich Tätige.
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände.
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände).
- Gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen).
- Unternehmen.
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften).
Was wird gefördert?
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden.
- Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren.
- sommerlicher Wärmeschutz.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen (dafür wird die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) gefordert).
- Förderung nur, wenn das energetische Niveau des Gebäudes mit der Baumaßnahme verbessert wird.
- Baumaßnahme muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
- Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden.
- Einhaltung besonderer Vorraussetzungen für Contractor.
Wie wird gefördert?
- Mindestinvestitionsvolumen muss 2.000 € (brutto) betragen.
- Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Kosten.
- Begrenzung auf 1.000 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 15 Mio. €.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
• Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
• Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz möglich.
• Kombination mit einer Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
• Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden.
• Falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten wird, müssen die darüberhinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalten, wieder zurückerstattet werden.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@bafa.bund.de
Weiterführende Informationen
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.