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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Bestand | Nichtwohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden als Kreditvariante.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts  (z.B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen)
  • Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften)

Was wird gefördert?

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • sommerlicher Wärmeschutz 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen (dafür wird die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) gefordert)
  • Förderung nur, wenn das energetische Niveau des Gebäudes mit der Baumaßnahme verbessert wird
  • Baumaßnahme muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden
  • Einhaltung besonderer Vorraussetzungen für Contractor

Wie wird gefördert?

  • 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten
  • Laufzeit von bis zu 5, 10, 20 und 30 Jahren (mind. 4 Jahre) mit 1- 5 tilgungsfreien Jahren
  • Tilgungszuschuss von 20 %
  • Mindesinvestionsvolumen muss 2.000 € (brutto) betragen   
  • die förderfähigen Ausgaben sind auf max. 1.000 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 15 Mio. € begrenzt
  • für Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 5 € pro m² Nettogrundfläche (max. 20.000 € pro Zusage und Kalenderjahr)

 

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

• Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig
• Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz möglich
• Kombination mit einer Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich
• Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden
• falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten wird, müssen die darüberhinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalten, wieder zurückerstattet werden

Kontakt

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Tel:  0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.