Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Einbau von energieeffizienten und nachhaltigen Heizungstechniken in Nichtwohngebäuden sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung einbindet.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Freiberuflich Tätige.
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände.
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände).
- Gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen).
- Unternehmen.
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften).
Was wird gefördert?
- Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready).
- Gas-Hybridheizungen.
- Solarkollektoranlagen.
- Biomasseheizungen.
- Wärmepumpen.
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien.
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride).
- Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz.
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen (Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) nicht gefordert, aber empfohlen).
- Förderung nur, wenn das energetische Niveau des Gebäudes mit der Baumaßnahme verbessert wird.
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs.
- Baumaßnahme muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
- Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden.
- Einhaltung besonderer Vorraussetzungen für Contractor.
Wie wird gefördert?
Fördersätze:
- 20 % für die Investitionen von Gasbrennwert-Heizungen.
- 30 % für die Investitionen von Gas-Hybridheizungen.
- 30 % für Solarthermieanlagen.
- 30 % für Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 %.
- 35 % für Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 %.
- 35 % für Wärmepumpen.
- 35 % für Biomasseanlagen (bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von maximal 2,5 mg/m³ erhöht sich der Zuschuss um 5 %).
- 35 % für Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride).
- Beim Austausch einer Ölheizung gibt es für manche Maßnahmen einen Bonus von 10 %.
- Förderfähigen Kosten auf 1.000 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 15 Mio. € begrenzt.
- Allgemein muss das Mindesinvestitionsvolumen bei 2.000 € (brutto) liegen.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
- Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgetz möglich.
- Förderung kann jedoch nicht mit einer Förderung nach dem EEG kombiniert werden.
- Falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten werden, müssen die darüber hinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalte, wieder zurückerstattet werden.
- Kumulierung mit der steuerlichen Förderung für dieselben Maßnahme ist nicht möglich (außer, wenn mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen durchgeführt werden).
- Die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@bafa.bund.de
Weiterführende Informationen
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.