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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Bestand | Nichtwohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Einbau von energieeffizienten und nachhaltigen Heizungstechniken in Nichtwohngebäuden sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung einbindet.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts  (z.B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen)
  • Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften)

Was wird gefördert?

  • Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen (Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) nicht gefordert, aber empfohlen)
  • Förderung nur, wenn das energetische Niveau des Gebäudes mit der Baumaßnahme verbessert wird
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • Baumaßnahme muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden
  • Einhaltung besonderer Vorraussetzungen für Contractor

Wie wird gefördert?

  • 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten
  • Laufzeit von bis zu 5, 10, 20 und 30 Jahren (mind. 4 Jahre) mit 1- 5 tilgungsfreien Jahren
  • Mindesinvestionsvolumen muss 2.000 € (brutto) betragen   
  • die förderfähigen Ausgaben sind auf max. 1.000 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 15 Mio. € begrenzt

 

Tilgungszuschuss:

  • Gas-Brennwertheizungen: 20 %
  • Gas-Hybridheizungen:  30 %
  • Solarkollektoranlagen: 30 %
  • Biomasseheizungen: 35 % (bei Einhaltung eines
  • Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von maximal 2,5 mg/m³ erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Wärmepumpen:  35 %
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien: 35 %
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride): 35 % (bei Einhaltung eines
  • Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von maximal 2,5 mg/m³ erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • bei mindestens 25 % EE-Anteil: 30 %
  • bei mindestens 55 % EE-Anteil: 35 %
  • beim Austausch einer Ölheizung gibt es für manche Maßnahmen einen 10 % Bonus an Tilgungszuschuss

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig
  • Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgetz möglich
  • Förderung kann jedoch nicht mit einer Förderung nach dem EEG kombiniert werden
  • falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten werden, müssen die darüber hinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalte, wieder zurückerstattet werden
  • Kumulierung mit der steuerlichen Förderung für dieselben Maßnahme ist nicht möglich (außer, wenn mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen durchgeführt werden) 
  • die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden

Kontakt

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main


Tel:  0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.