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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Heizungsoptimierung

Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Investitionen zur Optimierung von Heizungssystemen in Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Freiberuflich Tätige.
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände.
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts  (z.B. Kammern oder Verbände).
  • Gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen).
  • Unternehmen.
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften).

Was wird gefördert?

  • Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve.
  • Der Austausch von Heizungspumpen, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien.
  • Im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe.
  • Die Dämmung von Rohrleitungen.
  • Der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder auf dem Gebäudegrundstück.
  • Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme (Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) ist nicht gefordert, wird aber empfohlen).
  • Förderung nur, wenn das energetische Niveau des Gebäudes mit der Baumaßnahme verbessert wird.
  • Durchführung  eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen.
  • Baumaßnahme muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
  • Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden (kein Doppelantrag).
  • Voraussetzung für alle Maßnahmen bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.
  • Besondere Vorraussetzungen für Contractor.

Wie wird gefördert?

  • Investition muss mindestens 300 € (brutto) betragen.
  • Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Kosten.
  • Auf 1.000 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 15 Mio. € begrenzt.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
  • Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgetz möglich.
  • Förderung kann jedoch nicht mit einer Förderung nach dem EEG kombiniert werden.
  • Falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60 % überschritten werden, müssen die darüber hinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalte, wieder zurückerstattet werden.
  • Kumulierung mit der steuerlichen Förderung für dieselben Maßnahme ist nicht möglich (außer, wenn mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen durchgeführt werden).
  • Die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden.

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Heizungsoptimierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.