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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Heizungsoptimierung

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Investitionen zur Optimierung von Heizungssystemen in Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts  (z.B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen)
  • Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften)

Was wird gefördert?

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder auf dem Gebäudegrundstück
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme (Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) ist nicht gefordert, wird aber empfohlen)
  • Förderung nur, wenn das energetische Niveau des Gebäudes mit der Baumaßnahme verbessert wird
  • Durchführung  eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen
  • Baumaßnahme muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden (kein Doppelantrag)
  • Voraussetzung für alle Maßnahmen bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung
  • besondere Vorraussetzungen für Contractor

Wie wird gefördert?

  • 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten
  • Laufzeit von bis zu 10, 20 und 30 Jahren (mind. 4 Jahre) mit 2-5 tilgungsfreien Jahren
  • Tilgungszuschuss von 20 %
  • Mindesinvestionsvolumen muss 300 € (brutto) betragen
  • förderfähige Ausgaben sind auf max. 60.000 € pro Wohneinheit begrenzt

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig
  • Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgetz möglich
  • Förderung kann jedoch nicht mit einer Förderung nach dem EEG kombiniert werden
  • falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten werden, müssen die darüber hinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalte, wieder zurückerstattet werden
  • Kumulierung mit der steuerlichen Förderung für dieselben Maßnahme ist nicht möglich (außer, wenn mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen durchgeführt werden) 
  • die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden

Kontakt

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main


Tel:  0 (+49) 800 539 9007
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

 

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Heizungsoptimierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.