Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Fachplanung und Baubegleitung
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die energetische Fachplanung und Baubegleitung in Nichtwohngebäuden für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Freiberuflich Tätige.
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände.
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände).
- Gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen).
- Unternehmen.
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften).
Was wird gefördert?
Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für die Umsetzung folgendender Einzelmaßnahmen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
- Anlagentechnik (Außer Heizung).
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik).
- Heizungsoptimierung.
Was sind die Voraussetzungen?
- Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit den Einzelmaßnahmen des BEG (Einzelmaßnahmen, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungstechnik, Heizungsoptimierung) beantragt werden (keine Fördermittelberatung).
- Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden (kein Doppelantrag).
- Förderung nur möglich, wenn die Leistungen durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich zu diesem beauftragten Dritten erbracht werden (bei der Beauftragung eines Dritten müssen die erbrachten Leistungen durch einen EE-Experten/-innen auf Richtigkeit geprüft werden).
Wie wird gefördert?
- 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten.
- Laufzeit von bis zu 5, 10, 20 und 30 Jahren (mind. 4 Jahre) mit 1-5 tilgungsfreien Jahren.
- Max. 5 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 20.000 € pro Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr begrenzt.
- Tilgungszuschuss: 50 % (bis zu 10.000 €).
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermittel ist grundsätzlich zulässig.
- So ist die Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz möglich.
- Die Förderung kann jedoch nicht mit einer Förderung nach dem EEG kombiniert werden.
- Falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60 % überschritten werden, müssen die darüber hinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalte, wieder zurückerstattet werden.
- Kumulierung mit der steuerlichen Förderung für dieselben Maßnahme ist nicht möglich (außer, wenn mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen durchgeführt werden).
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@kfw.de
Weiterführende Informationen
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Fachplanung und Baubegleitung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.