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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Fachplanung und Baubegleitung

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die energetische Fachplanung und Baubegleitung in Wohngebäuden für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts  (z.B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen)
  • Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften)

Was wird gefördert?

energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für die Umsetzung folgendender Einzelmaßnahmen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung

 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit den Einzelmaßnahmen des BEG (Einzelmaßnahmen, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungstechnik, Heizungsoptimierung) beantragt werden. (keine Fördermittelberatung)
  • für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden (kein Doppelantrag)
  • Förderung nur möglich, wenn die Leistungen durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich zu diesem beauftragten  Dritten erbracht werden (bei der Beauftragung eines Dritten müssen die erbrachten Leistungen durch einen EE-Experten/-innen auf Richtigkeit geprüft werden)
     

Wie wird gefördert?

  • Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Kosten
  • förderfähige Kosten sind begrenzt auf max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
  • bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten sind die Ausgaben auf max. 2.000 € pro Wohneinheit begrenzt (und insgesamt auf max. 20.000 € pro Zuwendungsbescheid)

 

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermittel ist grundsätzlich zulässig
  • so ist die Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz möglich
  • die Förderung kann jedoch nicht mit einer Förderung nach dem EEG kombiniert werden
  • falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten werden, müssen die darüber hinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalte, wieder zurückerstattet werden
  • Kumulierung mit der steuerlichen Förderung für dieselben Maßnahme ist nicht möglich (außer, wenn mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen durchgeführt werden)

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Fachplanung und Baubegleitung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.