Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden als Zuschussvariante.
• Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
• Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz möglich.
• Kombination mit einer Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
• Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden.
• Falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten wird, müssen die darüberhinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalten, wieder zurückerstattet werden.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@ bafa.bund.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.