Zurück zur Übersicht

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

Bestand/Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die Errichtung von Effizienzhäuser als auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts  (z.B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen)
  • Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften)

Was wird gefördert?

Förderung der Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die folgende Energiestandards enthalten:

  • 40, 40 EE oder 40 NH
  • 40 Plus

 

Förderung der energetischen Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme folgende Energiestandards enthalten:

  • Denkmal oder Denkmal EE
  • 100 oder 100 EE
  • 85 oder 85 EE
  • 70 oder 70 EE
  • 55 oder 55 EE
  • 40 oder 40 EE

 

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • gefördert wird die energetische Fachplanung- und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer der oben genannten Maßnahmen
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen und die damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung oder den Ersterwerb von Wohngebäuden

Was sind die Voraussetzungen?

Allgemein:

  • Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens
  • geförderte Gebäude und Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen
  • für die Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung ist die Einbindung eines/einer Energieeffizienz-Experten/-in erforderlich
  • für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA  gestellt werden (kein Doppelantrag)

 

Für Bestandsgebäude und den Neubau sind weitere Vorraussetzungen zu erfüllen:
Bestandsgebäuden:

  • Förderung einer Sanierung, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt

 

Ersterwerb:

  • förderfähige Ersterwerb ist innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme für den Kauf von nach dieser Richtlinie errichteten oder sanierten Wohngebäuden möglich
  • Antrag ist vor Abschluss des Kauf- oder Bauträgervertrages zu stellen
  • Kauf- oder Bauträgervertrag muss eine Haftung des Verkäufers für die vereinbarte Effizienzhaus-Stufe gegenüber dem Käufer enthalten

 

Contractor:
• einhalten besonderer Vorrausetzungen



weitere Vorrausetzungen aus der Richtlinie zu entnehmen

Wie wird gefördert?

Allgemein:

  • 100% Finanzierung deer förderfähigen Kosten
  • Laufzeit bis zu 10, 20 ,30 Jahre (mind. 4 Jahre) mit 2-5 tilgungsfreie Jahre
  • max. 120.000 € pro Wohneinheit
  • max. 150.000 € pro Wohneinheit für Effizienzhaus 40 Plus, Nachhaltigkeitsklasse und EE-Klasse

 

Tilgungszuschuss für die Sanierung von Bestandsgebäuden pro Wohneinheit:

 

  • Effizienzhaus Denkmal: 25 % 
  • Effizienzhaus Denkmal EE: 30 %
  • Effizienzhaus 100:  27,5 %
  • Effizienzhaus 100 EE:  32,5 % 
  • Effizienzhaus 85: 30%
  • Effizienzhaus 85 EE: 35%
  • Effizienzhaus 70: 35%
  • Effizienzhaus 70 EE: 40% 
  • Effizienzhaus 55: 40%
  • Effizienzhaus 55 EE: 45% 
  • Effizienzhaus 40: 45%
  • Effizienzhaus 40 EE: 50%


Energetische Fachplanung und Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (für NH-Klasse)

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: max. Kreditbetrag von 10.000 € pro Vorhaben
  • Mehrfamilienhäuser: 4.000 € pro Wohneinheit (maximal 40.000 € pro Vorhaben)
  • Tilgungszuschuss: 50 %

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Förderung kann mit anderen Förderprogrammen derselben Maßnahme und einer Förderung nach dem EEG für dieselben förderfähigen Kosten nicht kombiniert werden
  • Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist möglich
  • falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten werden, müssen die darüber hinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalte, wieder zurückerstattet werden
  • eine Kumulierung mit steuerlichen Förderungen ist nicht gestattet

Kontakt

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Tel:  0 (+49) 800 539 9007
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.