Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die Errichtung von Effizienzhäuser als auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Förderung der Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die folgende Energiestandards enthalten:
Förderung der energetischen Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme folgende Energiestandards enthalten:
Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@ kfw.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.