Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die Errichtung von Effizienzhäuser als auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Förderung der Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die folgende Energiestandards enthalten:
Förderung der energetischen Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme folgende Energiestandards enthalten:
Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Allgemein:
Bestandsgebäuden:
Ersterwerb:
Contractor:
• einhalten besonderer Vorrausetzungen
weitere Vorrausetzungen aus der Richtlinie zu entnehmen
Allgemein:
Tilgungszuschuss für die Sanierung von Bestandsgebäuden zum Effizienzhaus pro Wohneinheit:
Energetische Fachplanung und Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (für NH-Klasse):
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@ kfw.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.