Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
Bestand/Neubau | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die Errichtung von Effizienzhäuser als auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden.
Förderung der Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die folgende Energiestandards enthalten:
Förderung der energetischen Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme folgende Energiestandards enthalten:
Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@ bafa.bund.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.