Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
Bestand/Neubau | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die Errichtung von Effizienzhäuser als auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden.
Förderung der Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die folgende Energiestandards enthalten:
Förderung der energetischen Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme folgende Energiestandards enthalten:
Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Allgemein:
Für Bestandsgebäude und den Neubau sind weitere Vorraussetzungen zu erfüllen:
Bestandsgebäuden:
Ersterwerb:
Contractor:
• einhalten besonderer Vorrausetzungen
weitere Vorrausetzungen aus der Richtlinie zu entnehmen
Fördersatz der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit beim Neubau eines Effizienzhauses :
Fördersatz der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bei Sanierung von Bestandsgebäuden zum Effizienzhaus:
Energetische Fachplanung und Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (für NH-Klasse)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@ bafa.bund.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.