Zurück zur Übersicht

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetze 4.0)

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Mit der Bundesförderung werden innovative Wärmenetze mit überwiegendem Anteil erneuerbare Energien und Abwärme adressiert.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • kommunale Betriebe, Kommunen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine
  • eingetragene Genossenschaften, wenn sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
  • Contractoren 

Was wird gefördert?

  • Machbarkeitsstudien zum Prüfen der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines Wärmenetzsystems 4.0
  • Realisierung eines Wärmenetz 4.0 durch Neubau oder Transformation eines Netzes oder eines räumlich abgrenzbaren Teilbereichs eines bereits bestehenden Wärmenetzes („Teilnetz“)
  • Informationsmaßnahmen für die Anwohner
  • Kooperationen mit den lokalen und regionalen Fachhochschulen und Universitäten zur Kostensenkung (Capacity Building)

Was sind die Voraussetzungen?

  • geförderte Modellvorhaben muss bestimmten Kriterien entsprechen u.A. muss der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme an der jährlichen Wärmeeinspeisung mindestens 50 % betragen und der Anteil fossiler Energien nicht mehr als 10%
  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen

Wie wird gefördert?

Machbarkeitsstudien:

  • bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben (max. 600.000 €)
  • Bewilligung der Förderung ist auf 12 Monate befristet


Realisierung eines Wärmenetzes 4.0: 

  • bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben (max. 15 Mio. € pro Vorhaben)
  • Förderung teilt sich auf in Grundförderung (max. 30 %; bei KMU max. 40 %)
  • Erhöhung um bis zu 10 %, wenn Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme an der jährlichen Wärmeeinspeisung in das Wärmenetzsystem 4.0 einen Anteil von 50 % übersteigt
  • Erhöhung auf 65% (bei KMU auf 75%) wenn einzelne Komponenten des Vorhabens als Prototypen der industriellen Forschung einzuordnen sind
  • Bewilligung der Förderung ist auf 48 Monate befristet


Informationsmaßnahmen:

  • bis zu 200.000 € pro Vorhaben über einen Zeitraum von 3 Jahren


Capacity building:

  • im Einzelfall mit bis zu 100% förderfähig (max. 1 Mio. €)

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • keine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen (Ausnahme: die andere Beihilfe bezieht sich nicht auf dieselben förderfähigen Ausgaben)

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler
Frankfurter Straße 29 –35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1026
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetze 4.0)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.