Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund
Das Programm Bundesförderung fördert die Erhöung der Strom- und Wärmeeffizienz und damit die Senkung des Energieverbrauchs.
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren.
- Kommunale Unternehmen.
- Freiberuflich Tätige.
- Landesunternehmen mit privater Rechtsform.
- Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind, mit einem Standort in Deutschland.
Was wird gefördert?
Modul 1: Querschnittstechnologien:
- Elektrische Motoren und Antriebe, Ventilatoren.
- Hocheffiziente Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung.
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung.
- Wärmerückgewinnung aus Abwässern.
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen.
- Frequenzumrichter.
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
- Solarkollektoranlagen.
- Biomasseanlagen.
- Wärmepumpen.
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Überwachung.
Modul 3 -Mess-, Steuer-und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
- Monitoring-Systeme.
- Die effiziente Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
- Energiemanagement-Software inkl. Schulungskosten.
- Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-und Regelungstechnik.
Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien.
- Energetische Optimierung von Produktionsprozessen.
- Abwärmenutzung.
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung.
- Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte.
Modul 5: Förderung von Transformationskonzepten
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
Kreditbetrag
- Bis zu 100 Millionen Euro pro Vorhaben.
Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
Laufzeit
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zur Verfügung:
- Bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1).
- Bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2).
Bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).
Zinssatz
- Der Zinssatz wird für maximal 10 Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@kfw.de
Weiterführende Informationen
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.