Zurück zur Übersicht

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärmetechnologien in der Wirtschaft.

Wer wird gefördert?

  • Private Unternehmen.
  • Kommunale Unternehmen.
  • Freiberuflich Tätige.
  • Contractoren.
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform.

Was wird gefördert?

Modul 1: Querschnittstechnologien  

  • Elektrische Motoren und Antriebe. 
  • Ventilatoren.
  • Elektrisch angetriebene Pumpen.
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung.
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung.
  • Wärmerückgewinnung aus Abwässern.
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen.

 

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien 

  • Solarkollektoranlagen.
  • Biomasse-Anlagen.
  • Anlagen zur Nutzbarmachung von Geothermie.
  • Wärmepumpen.
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

 

Modul 3 -Mess-, Steuer-und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

  • Energiemanagement-Software inkl. Schulungskosten.
  • Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-und Regelungstechnik für die effiziente Regelung von Energieströmen und zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.

 

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Prozess- und Verfahrens­umstellungen auf effiziente Technologien.
  • Energetische Optimierung von Produktions­prozessen. 
  • Einspeisung von Abwärme.
  • Verstromung von Abwärme.
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärme­versorgung, Kühlung und Belüftung.
  • Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte.
  • Umstellung von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern.
  • Elektrifizierung von Prozessen.

     

Modul 5: Transformationskonzepte

  • Unterstützung von Unternehmen bei Transformation zur Treibhausgasneutralität mittels Beratungen und Zertifizierungen.

     

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

  • Austausch und Umrüstung von Bestandsanlagen die mit Energieträgern aus Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden zugunsten eines Betriebes mit elektrischer Energie.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1883
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.