Zurück zur Übersicht

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Mai 2022

Das Programm Bundesförderung fördert die Erhöung der Strom- und Wärmeeffizienz und damit die Senkung des Energieverbrauchs.

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren,
  • Kommunale Unternehmen,
  • Freiberuflich Tätige,
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind, mit einem Standort in Deutschland

Was wird gefördert?

Modul 1: Querschnittstechnologien: 

  • Elektrische Motoren und Antriebe, Ventilatoren
  • hocheffiziente Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung
  • Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter
     

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen
  • Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Überwachung


Modul 3 -Mess-, Steuer-und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware:

  • Monitoring-Systeme
  • die effiziente Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • Energiemanagement-Software inkl. Schulungskosten
  • Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-und Regelungstechnik


Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
  • energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte


Modul 5: Förderung von Transformationskonzepten

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Kreditbetrag

  • Bis zu 100 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.

     

Laufzeit

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zur Verfügung:

  • Bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
  • Bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
  • Bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).

     

Zinssatz

  • Der Zinssatz wird für maximal 10 Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Tel:  0 (+49) 800 539 9001
E-Mail: info@remove-this.kfw.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.