E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sollen Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge mit hohen Fahrleistungen im innerörtlichen Bereich auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Dies vermeidet erhebliche lokale Schadstoffemissionen. Das Ministerium für Verkehr versteht E-Taxis im hohen Maße auch als Multiplikatoren für den Einsatz von PKW mit Elektroantrieb.
Wer wird gefördert?
- Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetzt oder Carsharing-Unternehmen.
Was wird gefördert?
- Die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1.
Was sind die Voraussetzungen?
- Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs gemäß Personenbeförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen qualifiziert.
- Vorhandensein einer gültigen Lizenz zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung erforderlich.
- Unternehmenssitz in Baden-Württemberg.
- Einsatz des E-Taxis oder E-Mietfahrzeugs innerhalb eines Bereitstellungsbezirks in Baden-Württemberg.
- Anschaffung des Fahrzeugs nicht vor dem 01.07.2022, entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Förderung begrenzt auf maximal 100 Fahrzeuge pro Antragsteller.
Wie wird gefördert?
- Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 € bei gekauften und 1.000 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
E-Mail: info@l-bank.de
Weiterführende Informationen
E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.