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Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg
Stand Mai 2022

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg fördert den behinderten- und altersgerechten Umbau von Bestandswohngebäuden.

Wer wird gefördert?

  • Private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind (müssen die Fördervoraussetzungen der Basisförderung erfüllen).
  • Haushalte, in denen schwerbehinderte Menschen leben.
  • Haushalte ohne Erhalt einer Basisförderung, die aber aufgrund einer Schwerbehinderung ihr bestehendes Wohneigentum barrierefrei umbauen möchten.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren in bestehenden Gebäuden (eingeschlossen Beratungsleistungen).
  • Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
  • Gebäudestandort in Baden-Württemberg.
  • Erwerben oder Besitzen einer gebrauchten Immobilie, die zum Abbau von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts umgebaut werden soll.
  • Vorhandene Basisförderung bei Immobilienerwerb.

Wie wird gefördert?

  • Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (max. 50.000 € je Wohneinheit).
  • Einmalzuschuss in Höhe von 3 % der zuwendungsfähigen Kosten bei der Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 (max. 1.500 €).
  • Sollzinssatz: 0 %.
  • Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre.
  • Tilgung: 3 %.
  • 2 tilgungsfreie Anlaufjahre.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder von Gemeinden zulässig.
  • Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.

Kontakt

L-Bank

Bereich Wohnimmobilien

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

 

Tel: 0 (+49) 800 150-3030

Fax: 0 (+49) 721 150-1281

E-Mail: wohneigentum@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.