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Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Baden-Württemberg
Fördergeber
Landeskreditbank Baden-Württemberg
Stand
Mai 2022
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg fördert den behinderten- und altersgerechten Umbau von Bestandswohngebäuden.
Wer wird gefördert?
- Private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind (müssen die Fördervoraussetzungen der Basisförderung erfüllen).
- Haushalte, in denen schwerbehinderte Menschen leben.
- Haushalte ohne Erhalt einer Basisförderung, die aber aufgrund einer Schwerbehinderung ihr bestehendes Wohneigentum barrierefrei umbauen möchten.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren in bestehenden Gebäuden (eingeschlossen Beratungsleistungen).
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Gebäudestandort in Baden-Württemberg.
- Erwerben oder Besitzen einer gebrauchten Immobilie, die zum Abbau von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts umgebaut werden soll.
- Vorhandene Basisförderung bei Immobilienerwerb.
Wie wird gefördert?
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (max. 50.000 € je Wohneinheit).
- Einmalzuschuss in Höhe von 3 % der zuwendungsfähigen Kosten bei der Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 (max. 1.500 €).
- Sollzinssatz: 0 %.
- Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre.
- Tilgung: 3 %.
- 2 tilgungsfreie Anlaufjahre.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder von Gemeinden zulässig.
- Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
Kontakt
L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel: 0 (+49) 800 150-3030
Fax: 0 (+49) 721 150-1281
E-Mail: wohneigentum@l-bank.de
Weiterführende Informationen
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.