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Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizienz
Bestand/Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Baden-Württemberg
Fördergeber
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand
Mai 2022
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Bestand zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- Private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind (müssen die Fördervoraussetzungen der Basisförderung erfüllen).
- Haushalte, in denen schwerbehinderte Menschen leben.
Was wird gefördert?
- Energetische Sanierung von älteren Wohnhäusern.
Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete:
- Wärmedämmung von Wänden.
- Wärmedämmung von Dachflächen.
- Wärmedämmung von Geschossdecken.
- Erneuerung der Fenster und Außentüren.
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage.
- Einbau von Lüftungsanlagen.
- Energetischen Modernisierung bestehender Gebäude.
- Kauf von Eigentumswohnungen in frisch sanierten älteren Wohngebäuden (Ersterwerb).
- Kauf von älteren Wohngebäuden direkt nach der Sanierung (Ersterwerb).
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Gebäudestandort in Baden-Württemberg.
- Abschluss des Kauf- oder Werkvertrages darf nicht länger als 2 Jahre zurücklegen.
- Einbinden eines Energieeffizienzexperte.
- Kauf der Immobilie wird mit Basisförderung finanziert.
- Sanierung erzielt eine energetische Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands und wird nach den Vorgaben des GEG ausgeführt oder es werden die energetischen Anforderungen der Sanierung Plus oder Denkmal erreicht.
Wie wird gefördert?
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (max. 120.000 € bei Sanierung zum Effizienzhaus und 50.000 € bei Sanierung durch Einzelmaßnahmen jeweils je Wohneinheit).
- Einmalzuschuss in Höhe von 3 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Sanierung nach Sanierungsfahrplan (max. 3.600 € bei Sanierungen zum Effizienzhaus und max. 1.500 € bei Einzelmaßnahmen).
- Sollzinssatz: 0 %.
- Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre.
- Tilgung: 3 %.
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: 2.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder von Gemeinden zulässig.
- Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
Kontakt
L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel: 0 (+49) 800 150-3030
Fax: 0 (+49) 721 150-1281
E-Mail: wohneigentum@l-bank.de
Weiterführende Informationen
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizienz
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.